• BG Kliniken stellen Tarifverträge für Ärzte in Frage

    Pressemitteilung
    30.September 2017
    Die dritte Verhandlungsrunde zwischen dem Marburger Bund und dem Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) ist ohne greifbares Ergebnis geblieben. Die Arbeitgeberseite weigerte sich strikt, über jene Sicherungsmechanismen für Tarifverträge zu verhandeln, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Tarifeinheitsgesetz ausdrücklich aufgezeigt hat.

    Danach können die Wirkungen des Gesetzes ausgeschlossen werden, um so sicherzustellen, dass es für die Gültigkeit eines Tarifvertrages nicht darauf ankommt, welche Gewerkschaft in der einzelnen Klinik die meisten Mitglieder hat. Im Rahmen einer Mehrheitsfeststellung müssten die Gewerkschaften ihre Mitgliederstärke im Betrieb offenlegen und so den Grad der eigenen Durchsetzungsfähigkeit offenbaren. Mit einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien zum Ausschluss der Verdrängungswirkung, für die es schon Beispiele aus der Praxis gibt, wäre die Anwendung des Arzt-Tarifvertrages in den berufsgenossenschaftlichen Kliniken sichergestellt. Dies entspräche auch der im Tarifvertragsgesetz getroffenen Entscheidung des Gesetzgebers, Tarifpluralität grundsätzlich zu akzeptieren.

    „Mit ihrer Weigerung ignorieren die BG Kliniken die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich geboten aufgezeigte restriktive Handhabung des Tarifeinheitsgesetzes. Die Arbeitgeber stellen so die gewachsene Tarifpartnerschaft mit dem Marburger Bund in Frage. Ein solches Verhalten werden wir uns nicht bieten lassen und unsere Mitglieder in den Kliniken umfassend über die neue Lage informieren. Weitere notwendige Schritte machen wir davon abhängig, ob die BG Kliniken bereit sind, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben. Es hat keinen Sinn über Gehälter und Arbeitsbedingungen zu verhandeln, solange die Umsetzung der entsprechenden Tarifregelungen von der Willkür der Arbeitgeber abhängig ist“, erklärte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.