2019-08-01
Die Aufwandsentschädigung für Studierende im praktischen Jahr (PJ) war zuletzt vor drei Jahren (zum 1.08.2016) angehoben worden01. Die Anhebung zum 1.08.201902 ist nicht nur längst überfällig, sie bleibt auch weit unter den Forderungen des Deutschen Ärztetages nach einer Aufwandsentschädigung in Höhe eines Referendariatsgehaltes03.
Bei allen Krankenhausträgern, die implizit oder explizit abgeben, den "BAFöG-Höchstsatz" zu zahlen, oder sogar noch völlig veraltete Beträge wie z.B. 597 € erwähnen, sollten die Studierenden auf den ab 1.08.2019 geltenden Betrag hinweisen.
Letzte Überprüfung: 2019-08-01
01 https://www.kuni.org/h/neues/beitrag/883#einzelbei
trag | kuni.org/to/FHQRC
02 https://www.bafög.de/de/-13-bedarf-fuer-studiere
nde-230.php | kuni.org/to/FLrRC
03 https://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/besch
lussprotokolle-ab-1996/112-daet-2009/punkt-viii/a
erztliche-ausbildung/5-praktisches-jahr/ | kuni.org/to/tvRRC