2009-04-08
Im Prinzip Ja,
aber erst nach Dienstschluss und nach Verlassen der Klinik.
Da ist es gut, dass die Zeiten lange vorbei sind, als man Assistenzärzten einer Uniklinik an Hand der Zahl ihrer Kinder nachweisen konnte, wie oft sie es gewagt hatten, einmal (natürlich meist heimlich in tiefer Nacht) die Klinik zu verlassen. Da nützte es ihnen auch nichts, bis spät in den grauenden nächsten Tag das Licht im Arbeitszimmer oder Labor brennen zu lassen …
2009 mussten wir nun im Deutschen Ärzteblatt Jg. 106, Heft 7 S. A-271 in dieser 'Randnotiz' des Chefredakteurs beklommen verfolgen, wie ein Stationsarzt sich das Recht genommen hat, nach Dienstschluss, aber vor Verlassen der Klinik, einen Besucher auf seine Sprechstunde zu verweisen, und das hatte sich nicht etwa 'auf einem kalten, abweisenden Klinikflur zugetragen. Nein, die Station ist in warmen, freundlichen Farben gestaltet.'
Statt nun etwa betroffen in sich zu gehen, haben zwei Ärztinnen und ein Arzt bei dem Versuch einer Rehabilitation der Klinikärzte, der größten Gruppe der Leserschaft, in Leserbriefen diesem Vorfall noch eine Krone aufgesetzt:
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