Doppelstrangbrüche sind nicht fehlerfrei zu reparieren.
Es ist einleuchtend, dass deshalb verschiedene Strahlenarten bei gleicher Energiedosis eine unterschiedliche biologische Wirksamkeit haben. Sie kann im Experiment im Vergleich zu einer Bezugsstrahlung als relative biologische Wirksamkeit (RBW) ermittelt werden.
Der bereits erwähnte Strahlungswichtungsfaktor wR, mit dem im Strahlenschutz die Energiedosis durch Multiplikation in die Äquivalentdosis umgerechnet wird, ist allerdings in Verordnungen normativ gesetzt, was zwar zu wünschenswerten Vereinfachungen im praktischen Strahlenschutz führt, aber auch erhebliche Diskrepanzen zu den realen RBW-Werten zur Folge haben kann.
So sieht das Strahlenschutzrecht für alle lockerionisierenden Strahlen, wie z.B. Röntgen-, Gamma- und Betastrahlen, einen wR von Eins vor, die RBW zwischen einer weichen Röntgenstrahlung, wie sie z.B. in der Mammographie verwendet wird, und der sehr energiereichen Atombombenstrahlung unterscheiden sich hingegen um etwa das Achtfache.
Die Schädigung der DNS in einer einzigen Zelle ist unerheblich, da sich in einem Gramm Gewebe etwa eine Milliarde Zellen befinden und damit dieser Schaden in seiner Auswirkung verschwindend gering bleibt. Gehen allerdings aus einer geschädigten Zelle Tochterzellen hervor, wächst mit der Zellmasse auch die Bedeutung des vererbten Schadens im Bau- und Lebensplan der Tochterzellen.